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   BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86   

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BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86 (https://dejure.org/1987,1660)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1987 - 1 C 6.86 (https://dejure.org/1987,1660)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1987 - 1 C 6.86 (https://dejure.org/1987,1660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handlungsfreiheit - Apotheker - Hinterbliebenenversorgung - Versorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2630 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 538
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Somit könnte der Kläger in seinem Recht aus Art. 2 GG nur dann verletzt sein, wenn die Zwangsmitgliedschaft des Klägers in der Versorgungseinrichtung nicht oder jedenfalls nicht in dem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maße durch legitime öffentliche Aufgaben gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es als Sache des gesetzgeberischen Ermessens bezeichnet, darüber zu entscheiden, welche Aufgaben der Staat durch öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften erfüllen läßt (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    Hinsichtlich der Beurteilung der Erforderlichkeit hat der Gesetzgeber und aufgrund dessen Ermächtigung der Satzungsgeber eine Einschätzungsprärogative (vgl. BVerfGE 38, 281 ), deren Grenzen hier erkennbar nicht überschritten sind.

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Somit könnte der Kläger in seinem Recht aus Art. 2 GG nur dann verletzt sein, wenn die Zwangsmitgliedschaft des Klägers in der Versorgungseinrichtung nicht oder jedenfalls nicht in dem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maße durch legitime öffentliche Aufgaben gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es als Sache des gesetzgeberischen Ermessens bezeichnet, darüber zu entscheiden, welche Aufgaben der Staat durch öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften erfüllen läßt (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Soweit sich die Revision gegen die Finanzierung bestimmter Einrichtungen wendet, übersieht sie, daß die etwaige Tatsache, daß ein Teil des Beitragsaufkommens für satzungsfremde Zwecke eingesetzt wird, den Beitragsbescheid nicht rechtswidrig macht und daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 59, 242 ) dem Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaft ein Beitragsverweigerungsrecht nicht deshalb zusteht, weil sich die Körperschaft außerhalb ihres gesetzlich und/oder satzungsmäßig festgelegten Aufgabenbereichs betätigt.
  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 69, 53 ), daß eine Rechtsanwendungspraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin eingenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls für eine Übergangszeit ohne Nichtigkeitsfolgen hinzunehmen ist.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Sollten die Industrie- und Handelskammern über die ihnen zugewiesenen Aufgaben hinaus tätig werden, könnte dem der einzelne Kammerzugehörige mit einer Unterlassungsklage entgegentreten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 und - BVerwG 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - BVerwGE 64, 115 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 ; Urteil vom 10. Juni 1986 - BVerwG 1 C 9.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 14 S. 29 ff.; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Ebenso würde eine etwaige gesetzeswidrige Verwendung der eingezogenen Ausgleichszahlungen für andere Zwecke als die für den Fall des Bedarfs vorgeschriebene Förderung neuer Wohnungen den angefochtenen Leistungsbescheid nicht rechtswidrig werden lassen (vgl. auch Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Dabei kann offenbleiben, ob sich der grundrechtliche Schutz vor einer danach ungerechtfertigten Heranziehung als Pflichtmitglied aus Art. 2 Abs. 1 GG ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 39, 100 (102); Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3) oder ob es sich bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung handelt und demgemäß Art. 12 Abs. 1 GG maßgebend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 -).

    Da die Apothekerkammer - ebenso wie andere berufsständische Kammern - die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrzunehmen hat, darf der Gesetzgeber von einem weiten Begriff der Berufsausübung ausgehen, wie ihn das Berufungsgericht hier in Auslegung irrevisiblen Landesrechts für zutreffend hält, und im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative eine entsprechende Zwangsmitgliedschaft für erforderlich halten (vgl. z.B. Urteil vom 3. März 1987, a.a.O. S. 4).

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 113/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Heranziehung zu Beiträgen zum

    Das Bundesverwaltungsgericht hat 1987 zu dem hier streitigen Versorgungswerk entschieden, dass die Kammer mit seiner Errichtung in nicht zu beanstandender Weise von ihrer Rechtsetzungsbefugnis Gebrauch gemacht habe (Urteil vom 3. März 1987 - 1 C 6.86 -, GewArch 1987, S. 375 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. März 1987 (a.a.O.) zu Recht herausgestellt, dass dies letztlich der Motivation der Mitarbeiter dient und dem selbstständigen Apotheker als Arbeitgeber zugute kommt.

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86

    Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes

    Ebenso würde eine etwaige gesetzeswidrige Verwendung der eingezogenen Ausgleichszahlungen für andere Zwecke als die für den Fall des Bedarfs vorgeschriebene Förderung neuer Wohnungen den angefochtenen Leistungsbescheid nicht rechtswidrig werden lassen (vgl. auch Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK

    Für diesen Fall müßte sich der Kläger nämlich auf die Erhebung einer Unterlassungsklage verweisen lassen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 24. September 1981 -BVerwG 5 C 53.79-, BVerwGE 64, 115 (117) m.w.N., Urteil vom 17. Dezember 1981 -BVerwG 5 C 56.79-, BVerwGE 64, 298, Urteil vom 03. März 1987 -BVerwG 1 C 6.86-, Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15; OVG NW, Urteil vom 19. September 1977 -V A 879/76-, OVGE 33, 130(138); Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 1996 -8 L 647/95-, GewArch 1996, 413 (414) m.w.N.; Senatsbeschluß vom 17. September 1997 - 4 A 2104/97 - Jahn, Zur Entwicklung des Beitragsrechts der Industrie- und Handelskammern, GewArch 1997, 177 (182); Tettinger, Kammerrecht, München 1997, S. 90 ff).

    Im übrigen ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ein Recht auf Beitragsverweigerung gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die sich außerhalb ihres gesetzlich und/oder satzungsmäßig festgelegten Aufgabenbereichs betätigen, ausgeschlossen, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 03. März 1987 -1 C 6.86-, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 130/04

    Vorgehen gegen die Kreisumlage

    OVG NRW, Urteil vom 27.8.1996 -15 A 4171/93 -, NVwZ 1997, 251; vgl. ebenso zur gleich gelagerten Konstellation bei Beitragsbescheiden von öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaften BVerwG, Urteil vom 3.3.1987 - 1 C 6.86 -, Buchholz 430.1 Nr. 15. Vgl. zur Bedeutung von Einwendungen gegen die Steuerverwendung für die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung, BVerfG, Beschluss vom 26.8.1992 - 2 BvR 478/92 -, NJW 1993, 455, 456, BFH, Urteil vom 6.12.1991 - III R 81/89 -, BFHE 166, 315, 317 f.; allgemein zur Kritik von Versuchen, gegen die steuerliche Lastenverursachung mittelbar durch den Angriff gegen die steuerliche Lastenverteilung vorzugehen: Papier, in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Loseblattsammlung (Stand: Februar 2004), Art. 14 Rn. 179 f.; anders hingegen die Rechtslage bei gegenleistungsbezogenen Abgaben nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit, vgl. OVG NRW, Urteile vom 22.11.1995 - 15 A 1432/93 -, S. 8 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 13.12.1990 - 2 A 2098/89 -, NVwZ 1991, 1111.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96

    Gewerberecht - Beitragsbescheide einer Industrie- und Handelskammer, Kein Verstoß

    Das hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu auch BVerwGE 59, 242 ; Senatsurteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15) näher dargelegt.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86

    Fehlbelegungsabgabe - Ausgleichszahlungen - Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

    Ebenso würde eine etwaige gesetzeswidrige Verwendung der eingezogenen Ausgleichszahlungen für andere Zwecke als die für den Fall des Bedarfs vorgeschriebene Förderung neuer Wohnungen den angefochtenen Leistungsbescheid nicht rechtswidrig werden lassen (vgl. auch Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 B 198.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Befreiung von der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - ) bedürfe die Versorgungseinrichtung einer gesetzlichen und einer satzungsgemäßen Grundlage.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 45.86

    Festsetzung von Ausgleichszahlungen auf Grund des Gesetzes über den Abbau der

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 19.87

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 5 A 346/06

    Verstoß einer berufsständischen Beitragsordnung gegen das verfassungsrechtliche

  • VG Arnsberg, 01.09.2000 - 13 K 2687/99
  • BVerwG, 30.10.1989 - 1 B 90.89

    Gehaltsausgleichskasse Bayerischer Apotheker - Beitragserhebung

  • VG Aachen, 31.01.2013 - 5 K 143/12

    Berufsständische Kammer, Apothekerkammer, Zusatzversorgung, Ruhegeld, Satzung,

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